- Autoversicherung - Autoverkaufen - Wikibooks - Rechtsschutzversicherung - Kaskoversicherung - Kfz-Haftpflichtversicherung - Versicherung - Autorental - Wikisource - Autoinsurance - Wiktionary - Unfallversicherung - Personenkraftwagen | Am Versicherungsvertrag BeteiligteAusländische Versicherer aus der [EU], dem [EWR] und der Schweiz sind im europäischen Binnenmarkt wie in ihrem Sitzland zugelassen, Versicherer aus anderen Ländern müssen eine Niederlassung in Deutschland begründen, bevor eine Zulassung möglich ist. Versicherer treten zumeist als Versicherungs[aktiengesellschaft] auf, daneben können sie als [Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit] (VVaG) oder als öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt organisiert sein. Auf beiden Vertragsseiten können auch mehrere Parteien beteiligt sein. Als Versicherungsnehmer kommen natürliche wie juristische Personen in Frage.Die Vertragsparteien eines Versicherungsvertrags sind der Versicherer auf der einen und der Versicherungsnehmer auf der anderen Seite. So ist es beispielsweise möglich, dass es zwei Versicherungsnehmer gibt (beispielsweise Ehepaar), genauso wie mehrere Versicherer (Konsortium) an einem Versicherungsvertrag beteiligt sind. Die bezugsberechtigten Personen in der Lebensversicherung gehören im engeren Sinn nicht zu den Beteiligten, wenn sie auch gerade in der betrieblichen Altersversorgung Informations- und Gestaltungsrechte im Bezug auf den Versicherungsvertrag haben.Bei Personenversicherungen gibt es neben dem Versicherungsnehmer noch eine oder mehrere versicherte Personen, auf die das versicherte Risiko abgestellt ist. In der Schadenversicherung sind häuig weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt, sei es als versicherte Person bei der Versicherung für fremde Rechnung oder aufgrund sonstiger enger Beziehung zum versicherten Interesse. In der Haftpflichtversicherung ist der Geschädigte im Schadensfall beteiligt, sei es über den Direktanspruch im Bereich der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, sei es über ihn schützende Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes wie § 156 Absatz 1 oder § 157 VVG. Indirekt gilt auch der Versicherungsvermittler als Beteiligter, da er als Handelsvertreter oder Makler den Versicherungsvertrag zwischen den Vertragsparteien vermittelt. Übersicht Autoversicherung - Mehr zum Thema Versicherung (2) Informationen zu verwandten Kategorien: Autoverkaufen # Wikibooks # Rechtsschutzversicherung # Kaskoversicherung # Kfz-Haftpflichtversicherung # Versicherung # Autorental Wikisource # Autoinsurance # Wiktionary # Unfallversicherung # Personenkraftwagen # | |||