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Definition des Versicherungsvertrages

Eine Versicherungsvertrag ist die.

  • entgeltliche, rechtsverbindliche, selbständige
  • Zusage einer Leistung
  • für den Fall, dass ein Ereignis entritt, von dem noch ungewiß ist, ob oder wann es eintritt (Versicherungsfall),
  • wobei ein Risikoausgleich nach dem Gesetz der großen Zahl erfolgt.




Definition des Begriffs Versicherung

Der Begriff Versicherung wird allgemein mehrdeutig verwendet. Man versteht darunter:.

  1. Eine Gesellschaft, die Versicherungsverträge anbietet, also der "Versicherer".
  2. Eine bindende Zusage: Ich versichere = Ich sage die Wahrheit.
  3. Den Versicherungsvertrag selbst.
  4. Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Prämie) in den Geldtopf "Versicherung" ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles abgesichert zu sein. Andererseits wird der Versicherungsfall in Wirklichkeit nur bei wenigen Versicherten eintreten, weshalb der Geldtopf bei bezahlbarer Prämie ausreicht. In diesem Sinne ist nach Karl Hax eine Versicherung die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.


Beendigung von Versicherungsverträgen

Versicherungsverträge sind regelmäßig auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Beträgt die vereinbarte Dauer mehr als ein Kalenderjahr, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Ablauf von einer der Seiten gekündigt wird. Damit soll der Versicherungsnehmer vor unvorhersehbaren Deckungslücken geschützt werden.

Kündigungsrechte stehen beiden Vertragsparteien aus gesetzlich geregelten Fällen zu: Prämienverzug des Kunden, unberechtigte Leistungsverweigerung des Versicherers und Leistungsfall sind die häufigsten; in der privaten Krankenversicherung verzichtet der Versicherer auf das außerordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall.

Dies führt dazu, dass der Rückkaufswert einer Lebens- oder Rentenversicherung in den ersten Jahren trotz Einzahlung in den Vertrag sehr gering oder sogar Null sein kann, da die gezahlten Beiträge Anfangs nur zur Deckung dieser Kosten herangezogen werden.Besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen werden die entstehenden Abschlusskosten (z.B. für die Vermittlung des Vertrages) häufig "gezillmert". Das bedeutet, dass diese Kosten rechnerisch auf die ersten Jahre der Laufzeit verteilt werden.




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